Genf.- Die Welthandelsorganisation mit Sitz in Genf, Schweiz, gab ihren Abschlussbericht bekannt.
Es geht um die Klage der Länder Costa Rica. Ecuador, Guatemala und El Salvador gegen die Dominikanische Republik.
Â
Trotz eines speziellen Handelsabkommens mit den USA und mittelamerikanischen Ländern (CEI-RD) erhebt der Karibikstaat Sonderzölle auf die Waren aus dem Ausland. Speziell ging es um elektrische Geräte wie Transformatoren und den Kunststoffartikel Polypropylen.
Beim dominikanischen Zoll werden spezielle Gebühren in Höhe von 38% erhoben, die Einfuhrländer haben diese Praktiken reklamiert. Die Regierung der Dominikanischen Republik sah sich jedoch im Recht und blickte der Klage in Genf gelassen entgegen. Man war der Meinung das diese Art „Schutzzoll“ seine Berechtigung habe da man seine im eigenen Land produzierten Produkte vor Billigware aus dem Ausland schützen müsse. Schließlich würden Kunden keine Inlandsprodukte kaufen wenn die Ware aus dem Ausland günstiger ist. Dies würde die heimische Produktion schädigen, darum wurde im Sinne des gleichen Wettbewerbs mittels einer Gebühr das Auslandsprodukt verteuert.
Die mittelamerikanischen Antragsteller hatten in der Schweiz jedoch behauptet dass man den Beweis der Schädigung der heimischen Produzenten nicht erbringen könne und so die Handels- und Tarifabkommen (GATT) seitens der Dominikanischen Republik verletzt werden. Der ersten Reklamation der schon oben aufgeführten Länder folgten weitere Klagen aus China, der Türkei, EU, Panama, Nicaragua und den USA. Empfehlung der World Trade Organisation: die Dominikanische Republik habe ihre Maßnahmen den Pflichten gemäß der Abkommen anzupassen.
| < Zurück | Weiter > |
|---|








