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Durchbruch im Finanzkonflikt: Träger freier Schulen einigen sich mit Ministerium

VonKlaus Gereon Beuckers

Jan 16, 2024

Das jahrelange Ringen um finanzielle Unterstützung für freie Schulen in Sachsen-Anhalt hat zu einer Einigung zwischen den Schulträgern und dem Bildungsministerium geführt. Das Ministerium gab bekannt, dass nahezu alle Einzelverfahren zur Finanzhilfe durch Vergleiche beigelegt wurden. Diese Vereinbarungen erstrecken sich über die Schuljahre 2008/09 bis 2012/13 sowie 2017/18 bis 2020/21. Bis Ende Dezember 2023 wurden mehr als 26 Millionen Euro an die Schulträger ausgezahlt, und der Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft ist damit beendet.

Die Träger der freien Schulen hatten sich darüber beschwert, dass die finanzielle Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt unzureichend sei. Viele zogen vor Gericht, insbesondere weil das Land weniger Geld überwies, als vielen Lehrkräften aufgrund ihrer Erfahrung zustand. Das Ministerium hat nun die Erfahrungsstufe 6 berücksichtigt, in die auch überwiegend Tarifangestellte des öffentlichen Dienstes eingestuft sind, nachdem zuvor niedrigere Erfahrungsstufen angenommen wurden.

Laut der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt haben Ersatzschulen Anspruch auf öffentliche Zuschüsse, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Zuschüsse orientieren sich an den Aufwendungen für vergleichbare öffentliche Schulen, decken jedoch nicht alle Kosten ab, weshalb die Schulen auch auf Schulgeld angewiesen sind. Etwa jeder zehnte Schüler in Sachsen-Anhalt besucht eine Privatschule.

Die Zukunft der Finanzierung freier Schulen bleibt jedoch offen. Das Bildungsministerium wurde aufgefordert, ein neues Finanzierungsmodell zu erarbeiten. Es gibt eine Arbeitsgemeinschaft, die an diesem Prozess beteiligt ist. Das Ministerium betonte, dass es in den bisherigen Verhandlungen grundsätzliche Übereinstimmungen gab, aber einige Vertreter der freien Schulen in der Arbeitsgemeinschaft distanzierten sich von dieser Einschätzung.